Informationen

Hier finden Sie die aktuellsten Informationen und Tipps in Bezug auf die steuerliche Erleichterung und Pflegevorsorgen sowie gesetzliche Informationen im Bereich der Betreuungsvorsorge.

1. Was ist Pflegegeld? Unter dem Begriff Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI), können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten.

2. Wer bekommt das Pflegegeld bezahlt? Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die Person, die die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt. Der Pflegebedürftige darf hier frei über das Pflegegeld verfügen, allerdings ist es vom Gesetzgeber als die finanzielle Anerkennung für die pflegende Person vorgesehen.

3. Pflegegrad im Vergleich zum alten Pflegestufen-System ist durch die Umstellung auf Pflegegrade zum 01.01.2017 einfacher geworden und als pflegebedürftig eingestuft. Abhangig vom Leistungstyp ist er aus der Pflegekasse zu erhalten. Weitgehend selbstständige Hilfsbedürftige, die nach dem alten System keine Pflegestufe bekommen haben und bisher nicht berücksichtigt wurden, können nämlich mit Pflegegrad 1 Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Voraussetzung dafür ist eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzen die bisherigen Pflegestufen 1, 2 und 3. Dabei bestimmen die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder der MEDICPROOF (bei privat Versicherten) mit einem Punktesystem die Fähigkeit der Betroffenen, ihren Alltag selbstständig zu meistern.

4. Was sind Pflegegrade? Fünf Pflegegrade dienen zur Einstufung pflegebedürftiger Menschen hinsichtlich ihres Bedarfs an Unterstützung und Pflege. Entscheidend für die Zuweisung eines Pflegegrads sind nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Je nach dem Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in den Untersuchungsbereichen erhalten Versicherte einen Pflegegrad, der ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zusichert.

Mehr Infos finden Sie unter:
https://www.pflegeverantwortung.de/pflegeleistungen-pflegekasse/pflegegrade/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/p...

5. Verhinderungsgeld Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung seitens der Pflegeversicherung. Falls sich eine private Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit nicht einsetzen kann, übernimmt die Pflegeversicherung die entstandenen Kosten für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr. Das nennt man Versicherungspflege. Die Voraussetzung dafür ist, dass die zu betreuende Person von der Pflegeperson mindestens 6 Monate in ihrem eigenen Haus gepflegt wird. Die maximale Leistung seitens der Pflegeversicherung beträgt bis 1612 Euro pro Kalenderjahr.
Verhinderungspflege - mehr Info

6. Steuerliche Erleichterung Sie haben eine Möglichkeit, all die von uns ausgestellten Rechnungen steuerlich geltend zu machen. Sie können sich natürlich auch mit eigenem Steuerberater im Kontakt auftreten, der alle Ihren Fragen rund um steuerliche Erleichterung beantworten wird.Unsere Leistungen und Kosten entsprechen dem aktuell geltenden Mindestlohngesetz bei gleichzeitiger Sorge um deren höchste Qualität.Wir treffen auch Maßnahmen gegen das sog. Preisdumping, d.h. gegen Verkauf von Waren und Leistungen unter deren Herstellkosten bzw. den eigenen Kosten. Einige von unseren Mitbewerbern haben zwar die Erklärung zum Mindestlohn unterschrieben und ihre Preise deutlich erhöht, was aber nicht immer mit einer besseren Qualität einhergeht.Alle Pflege- und Betreuungskräfte, die von unserer Firma zur Arbeit vermittelt werden, sind legal eingestellt.

7. Was ist eine Demenz? Demenz "Weg vom Geist" bzw. "ohne Geist" – so lautet die wörtliche Übersetzung des Begriffs "Demenz" aus dem Lateinischen. Damit ist das wesentliche Merkmal von Demenzerkrankungen vorweggenommen, nämlich der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Am Anfang der Krankheit stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit, in ihrem weiteren Verlauf verschwinden auch bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses, sodass die Betroffenen zunehmend die während ihres Lebens erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verlieren. Aber eine Demenz ist mehr als eine "einfache" Gedächtnisstörung. Sie zieht das ganze Sein des Menschen in Mitleidenschaft: seine Wahrnehmung, sein Verhalten und sein Erleben Ursachen von Demenz Demenzerkrankungen können eine Vielzahl von Ursachen haben. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen primären und sekundären Formen der Demenz. Letztgenannte sind Folgeerscheinungen anderer, meist außerhalb des Gehirns angesiedelter Grunderkrankungen wie zum Beispiel Stoffwechselerkrankungen, Vitaminmangelzustände und chronische Vergiftungserscheinungen durch Alkohol oder Medikamente. Diese Grunderkrankungen sind behandel- oder zum Teil sogar heilbar. Somit ist häufig eine Rückbildung der demenziellen Beschwerden möglich. Allerdings machen sekundäre Demenzen nur circa 10 Prozent aller Krankheitsfälle aus, 90 Prozent entfallen auf die primären und in der Regel irreversibel ("unumkehrbar") verlaufenden Demenzen. Hier wiederum dominiert der Typ Alzheimer. Dieser ist für rund zwei Drittel aller Demenzerkrankungen verantwortlich. Es folgen mit ca. 20 Prozent die sogenannten vaskulären, das heißt gefäßbedingten Demenzen, wobei WissenschaftlerInnen davon ausgehen, dass auch verschiedene Mischformen eine Schlüsselrolle spielen. An diesen leiden etwa 15 Prozent der PatientInnen.

 

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