Gesetzliches

Als Unternehmen handeln wir immer sowohl im Rahmen des deutschen Rechts als auch der geltenden EU - Vorschriften und des Recht des Landes, aus dem die Pflegekraft entsendet wird. Unsere Rund-um-die-Uhr-Leistungen sind völlig legal. Durch die Kraftänderung der Beschäftigungsverordnung vom Ende 2009 wurden die Leistungen legalisiert, die von osteuropäischen Haushaltshilfen und Pflegekräften erbracht werden. Demzufolge können Vertreter dieser Berufe die gesetzlich festgelegten Betreuungstätigkeiten ausüben.

Mit den oben genannten Vorschriften geht auch die Vermittleraktivität einher. Die Grundlage für die Vermittleraktivität ist die Erfüllung aller Formalitäten bezüglich der legalen Einstellung von Arbeitskräften in dem Land, aus dem sie kommen. Der Kunde braucht sich also um keine Formalitäten zu sorgen, da seit diese Novelle im Kraft getreten ist, werden alle Formalitäten jedesmal von seinem Arbeitgeber erledigt.

Als rechtliches Fundament gilt in diesem Fall die Dienstleistungsfreiheit: