FAQ

1 Wird die Pflegekraft aus Polen legal beschäftigt?
Jede Pflegekraft, die nach Deutschland entsendet wird, wird durchaus legal beschäftigt. Alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden von dem polnischen Arbeitgeber in Polen bezahlt. Das A1-Formular wird auch von ihm beantragt.

2 Was sollte man für die Betreuerin / den Betreuer vor der Anreise vorbereiten?
Jede Pflegekraft benötigt vor Ort ein eigenes, separates Zimmer mit Bett und frischer Bettwäsche. Der unbeschränkte Zugang zum Bad und zur Toilette ist auch erforderlich.

3 Wie kommt die gewählte Pflegekraft an den Leistungsort an?
Die gewählte Pflegekraft kommt am meisten an die gewünschte Adresse (bis vor die Tür) mit einem kleinen Omnibus. Bei Transportschwierigkeiten wird die Reise mit Hilfe eines großen Reisebus organisiert. Diese Angelegenheit wird aber immer früher mit dem Kunden besprochen. Sowohl die Reise als auch alle Formalitäten werden von der Firma komplex erledigt.

4 Die Arbeit als Pflegekraft bedeutet eine Rund-um-die-Uhr-Einsatzbereitschaft. Heißt es, dass die Betreuungskraft ständig und ohne Pause arbeiten muss?
Ein Mensch ist keine Maschine. Bei der Bezeichnung Rund-um-die-Uhr geht es mehr um die Charakteristik und den Zweck dieses Leistungstyps, wobei alle rechtlichen und zeitlichen Rahmen beachtet und respektiert werden müssen.

5 Wie viel Freizeit sollte die Pflegekraft für sich selbst haben?
Vertragsgemäß - natürlich unter Berücksichtigung rechtlich geltender Arbeitsregeln - sollte die Betreuerin/der Betreuer 2-3 Stunden frei täglich für sich selbst haben. Falls Freizeit aufgrund des Gesundheitszustands der zu betreuenden Person nicht jeden Tag möglich ist, kann sie nach früherer Absprache auf eine andere Art und Weise organisiert werden, z.B. ein ganzer Tag pro Woche.

6 Womit soll man beginnen, wenn ich an der Hilfe einer Pflegekraft Interesse habe? Welche weiteren Schritte sollte ich unternehmen?
Wenn man Hilfe einer Pflegekraft benötigt, sollte man sich telefonisch oder durch das Kontaktformular an uns wenden. Danach sollte man das Familienprofil genau ausfüllen und an uns zurücksenden. Sobald wir das ausgefüllte Familienprofil analysiert haben, können wir unseren Kunden entsprechende KandidatInnen vorschlagen. Sobald die Entscheidung getroffen worden ist und alle Formalitäten (Unterschreibung des Vertrags, Besprechung und Bestätigung der Reisedaten) erledigt worden sind, anreist die gewählte Betreuungskraft an die gewünschte Adresse, und somit beginnt die Betreuung/Pflege. Wir beantworten gerne allen Fragen, die sich auf die Betreuung und Pflege beziehen und stehen unseren jetzigen und zukünftigen Kunden gerne zur Verfügung.

7 Wie schnell kann eine Pflegekraft kommen?
Die gewählte Pflegekraft kann erst nach Erledigung aller Formalitäten und Bestätigung der Reisedaten kommen. Das dauert meistens mindestens 3-7 Tage. Trotzdem, wenn eine Betreuungskraft sofort benötigt wird, tun wir alles was wir können, um sie möglichst schnell zur Verfügung des Kunden zu stellen.

8 Was passiert, wenn die Pflegekraft krank wird und einen Arzt besuchen muss?
Polnische Pflegekräfte werden vom polnischen Arbeitgeber krankversichert und eine gültige EHIC - Karte besitzen. Durch diese Karte kann die Betreuerin oder der Betreuer einen Arzt in Deutschland besuchen. Berücksichtigen Sie bitte, dass die weitere Behandlung - falls notwendig -  immer in Polen verläuft.

9 Was passiert, wenn die zu betreuende Person oder der Kunde sich mit der Pflegekraft nicht gut zurechtkommt? Ist ein Wechsel möglich?
Ja, in solchen Fällen, wo die Chemie zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuerin/dem Betreuer nicht stimmt, und der Kunde eine solche Entscheidung trifft, organisieren wir möglichst schnell einen Pflegewechsel.

10 Welche Aufgaben können die Betreuungskräfte ausführen?
Die BetreuerInnen können der zu betreuenden Person bei folgenden Tätigkeiten helfen:

  • Körperhygiene (Waschen, Duschen, Toilettengang, An- und Auskleiden, Eincremen usw.);
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe bei der Medikamentenaufnahme (nur nach der ärztlichen Anordnung!);
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkäufe machen, Kochen, Waschen, Bügeln, Aufräumen);
  • Begleitung zum Arzt oder Friseur;
  • Unterhaltung usw. 

11 Welche Tätigkeiten dürfen von den Betreuungskräften nicht übernommen werden?
Die BetreuerInnen und Pflegekräfte sind zur Ausführung fachmedizinischer Tätigkeiten nicht ermächtigt. Solche Aufgaben wie z.B. Verbandswechsel gehören zum Arzt oder Pflegedienst.

12 Wie lange dauert ein Pflegeeinsatz?
Ein Pflegeeinsatz dauert normalerweise 2-3 Monate. Nach dieser Zeit fährt die Pflegekraft nach Polen zurück, um sich zu erholen. Bei Einverständnis aller Beteiligten kann der Pflegeinsatz auch länger dauern, z.B. 5-6 Monate.

13 Wer übernimmt die Verpflegungskosten der Pflegekraft vor Ort?
Die Verpflegungskosten der Betreuerin/des Betreuers werden vor Ort vom Kunden bezahlt. Am meisten bereitet die Betreuungskraft die Mahlzeiten zu und isst mit der zu betreuenden Person zusammen.

14 Ist eine Pflegekraft Konkurrenz für Pflegedienst?
Nein. Eine polnische Betreuerin oder Betreuer werden vom Pflegedienst überhaupt als keine Konkurrenz angesehen. Sie unterstützen das Pflegepersonal und stehen der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit des Pflegedienstes zur Verfügung. Nach wie vor, gilt Hilfe der Pflegedienstmitarbeiter als unersetzlich, z.B. bei fachmedizinischen Tätigkeiten wie Verbandswechsel oder Spritze.

15 Wie sollte man für die Leistung bezahlen?
Die Leistung wird immer per Überweisung bezahlt. Jeden Monat bekommt der Kunde eine Rechnung (per E-Mail) mit allen benötigten Überweisungsangaben wie Kontonummer, Betrag usw.